Eigentumsgarten – Wohnrecht und Kauf

Der Eigentumsgarten hat in den letzten Jahren an Beliebtheit gewonnen, da immer mehr Menschen Wert auf nachhaltiges Leben, Selbstversorgung und den Kontakt zur Natur legen. Ein solcher Garten bietet zahlreiche Vorteile, darunter die Möglichkeit, frische, gesunde Lebensmittel anzubauen, die direkte Verbindung zur Natur zu stärken und einen Raum der Entspannung und Erholung zu schaffen. Wir besrpechen die Definition sowie rechtliche Aspekte — auch beim Kauf oder Verkauf.

Was ist ein Eigentumsgarten: Definition

Der Eigentumsgarten ist ein Stück Land, das einer Person oder einer Familie gehört und speziell für den Anbau von Pflanzen, Gemüse, Blumen oder zur Schaffung eines privaten Außenbereichs genutzt wird. Es ist ein Ort, an dem Menschen ihre grünen Daumen ausleben und die Freuden des Gärtnerns genießen können. Ein Eigentumsgarten kann sowohl in städtischen als auch in ländlichen Gebieten existieren und bietet den Eigentümern die Möglichkeit, die Natur in ihrer unmittelbaren Umgebung zu erleben und zu gestalten.

Die Kosten und Preise für einen Eigentumsgarten

Es kann hilfreich sein, vor Ort nach Verkaufsschildern Ausschau zu halten. Darüber hinaus kann es sich lohnen, bei örtlichen Banken, wie der Sparkasse oder Volksbank, sowie bei verbundenen Maklern nach freien Grundstücken mit Eigentumsgarten zu fragen. Die Kosten für einen Eigentumsgarten können je nach Region und Zustand erheblich variieren. Dabei gehen wir auf einige wichtige Aspekte zu den Kosten ein.

  • Die Preisspanne für Eigentumsgärten liegt in der Regel zwischen einigen hundert Euro und etwa 10.000 Euro.
  • Die Pacht für einen Schrebergarten darf laut Gesetzgebung höchstens das Vierfache der Pacht für Flächen im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau betragen.
  • Zusätzlich zu den Pachtkosten können auch Versicherungen und Nebenkosten wie Wasser anfallen.
  • Die Mitgliedsbeiträge für den Kleingartenverein belaufen sich im Durchschnitt auf etwa 29 Euro pro Jahr.
  • Die durchschnittliche Ablösesumme für einen Kleingarten beträgt ungefähr 1.900 Euro.
  • In den letzten zehn Jahren ist die Pacht deutschlandweit um rund 30 % gestiegen.

Ein Eigentumsgarten nimmt nicht nur finanzielle Kosten, sondern auch Zeit in Anspruch. Daher sollten potenzielle Käufer darauf achten, dass der zukünftige Kleingarten in der Nähe ihres Wohn- oder Arbeitsortes liegt. Die Suche nach einem geeigneten Eigentumsgarten kann eine Herausforderung sein. Es ist ratsam, sowohl online als auch lokal nach Angeboten zu suchen. Regionalzeitungen sind häufig eine gute Quelle für Immobilienangebote dieser Art.

Eigentumsgarten verkaufen – Gesetzeslage und Hinweise

Beim Kauf oder Verkauf eines Eigentumsgartens gibt es einige rechtliche Aspekte zu beachten. Schrebergärten können nicht gemietet werden, sondern werden in der Regel nur verpachtet. Der Unterschied zwischen Miete und Pacht liegt darin, dass Mieter das Recht haben, eine Immobilie zu nutzen, während Pächter neben dem Nutzungsrecht auch Erträge aus der Pachtsache erzielen können. Gemäß dem Bundeskleingartengesetz ist jedoch nur eine gärtnerische Nutzung für den Eigenbedarf erlaubt.

Man sollte hierbei wissen, dass Eigentumsgärten in der Regel keinen finanziellen Gewinn bringen, da die gärtnerische Nutzung auf den Eigenbedarf beschränkt ist. Daher sollte man sich bewusst sein, dass der Erwerb eines Eigentumsgartens eher der persönlichen Freude am Gärtnern und der Naturverbundenheit dient als der Gewinnerzielung.

Die Unterschiede zum Strebergarten und Gartengrundstück

Eigentumsgärten, auch bekannt als Schrebergärten oder Kleingärten, unterliegen bestimmten Regeln und Vorschriften. Um einen Schrebergarten zu nutzen, muss man Mitglied im örtlichen Kleingartenverein werden und sich an dessen Richtlinien halten.

  • Das Bundeskleingartengesetz gibt weitere Vorgaben vor.
  • Ein Schrebergarten darf beispielsweise maximal 400 Quadratmeter groß sein. Die Grundfläche der Gartenlaube darf höchstens 24 Quadratmeter betragen und nicht dauerhaft bewohnt werden.
  • Mindestens ein Drittel der Fläche muss für die nichterwerbsmäßige gärtnerische Nutzung vorgesehen sein, insbesondere für den Anbau von Obst, Gemüse und Kräutern.
  • Im Gegensatz dazu unterliegen Gartengrundstücke, die nicht in einer Kleingartenanlage liegen, weniger Vorschriften.

Der Kauf eines solchen Grundstücks kann eine Alternative zur Pacht sein, insbesondere für diejenigen, die langfristig an einem Ort leben möchten. Bei einem Gartengrundstück sind die Preise in der Regel niedriger, da sie oft nicht bebaubar sind.

Informationen zum Pachtvertrag beim Eigentumsgarten

Der Pachtvertrag spielt eine entscheidende Rolle für Schrebergärtner, da er die Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes sowie die Bestimmungen des Kleingartenvereins verbindlich regelt. Im Rahmen des Pachtvertrags ist es jedoch wichtig zu beachten, dass die Übernahme und der ausgehandelte Preis für Gartengeräte und Mobiliar ausschließlich zwischen dem alten und dem neuen Pächter geregelt werden.

Beim Verkauf eines Schrebergartens ist der Preis zwischen dem Pächter und dem Vorpächter frei verhandelbar. Es werden in der Regel zwei separate Pachtverträge abgeschlossen: einerseits zwischen dem Vorpächter und dem neuen Pächter und andererseits zwischen dem neuen Pächter und dem Kleingartenverein.

Der Pachtvertrag legt somit die Bedingungen für die Pacht des Gartens fest, während der Verkauf von Gartengeräten und Mobiliar eine separate Vereinbarung zwischen den beteiligten Parteien darstellt. Es ist ratsam, alle Vereinbarungen und Konditionen sorgfältig im Pachtvertrag festzuhalten, um Missverständnisse zu vermeiden und einen reibungslosen Übergang zwischen altem und neuem Pächter zu gewährleisten.

Eigentumsgarten und Bundeskleingartengesetz

Das Bundeskleingartengesetz bildet die Grundlage für die Regelungen und Bestimmungen rund um Eigentumsgärten. Es definiert die rechtlichen Rahmenbedingungen und legt die grundlegenden Anforderungen fest. Zusätzlich dazu haben die einzelnen Bundesländer eigene Kleingartengesetze, die weitere Details und spezifische Vorgaben enthalten können. Man sollte bedenken, dass sich alle Parteien, einschließlich der Pächter und des Kleingartenvereins, an diese gesetzlichen Vorschriften halten.

Versicherungen und Schutzmaßnahmen

Um zusätzlichen Schutz zu gewährleisten, wird empfohlen, entsprechende Versicherungen abzuschließen. Eine Hausratversicherung kann oft auch den Schutz für den Eigentumsgarten abdecken. Es ist jedoch ratsam, dies im Voraus mit der Versicherungsgesellschaft zu klären, um sicherzustellen, dass der Garten und das Inventar angemessen geschützt sind.

Darüber hinaus können separate Versicherungen speziell auf die Bedürfnisse eines Eigentumsgartens zugeschnitten sein, um beispielsweise Schäden durch Unwetter oder Diebstahl abzudecken. Eine solche Versicherung kann zusätzliche Sicherheit bieten und im Zweifelsfall finanzielle Unterstützung gewährleisten.

Gartenvereine

Wer nach einem Eigentumsgarten sucht, sollte sich über Gartenvereine informieren. Im Internet finden sich Listen mit bundesweiten Organisationen, die Kleingärten verwalten. Die meisten Vereine verfügen über eine eigene Webseite, auf der die Kontaktdaten und weitere Informationen zu finden sind. Es kann sinnvoll sein, mit dem örtlichen Gartenverein in Kontakt zu treten, um Informationen über freie Gärten, Mitgliedschaftsanforderungen und andere relevante Details zu erhalten. Die Gartenvereine bieten oft auch Beratung und Unterstützung für angehende Eigentumsgärtner an.

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