Ein Wintergarten wertet fest jede Immobilie auf und schafft Raum zum Entspannen. Hier sind Bewohner der Natur nah, ohne der herrschenden Witterung ausgesetzt zu sein.
Das kommt auch empfindlichen Pflanzen zugute, die in dem zusätzlichen Raum bei moderaten Temperaturen überwintern. Bleibt nur eine Frage: Brauche ich für einen Wintergarten eine Baugenehmigung?
Wann eine Baugenehmigung für den Wintergarten erforderlich ist
Der Wintergarten gehört laut Landesbauordnung (LBauO) zu den genehmigungspflichtigen baulichen Anlagen. Wobei sich diese durch folgende Eigenschaften definiert:
- Das Gebäude hat ein Fundament oder ruht dank seines Eigengewichts fest auf dem Boden.
- Für den Bau verwenden Handwerker verschiedene Baumaterialien wie Zement, Glas und Holz.
- Die Konstruktion ist ortsfest und dient der dauerhaften Nutzung.
Beheizte Wintergärten, die als Wohn- und Aufenthaltsraum dienen, sind genehmigungspflichtig. Ausnahmen von der Regelung gelten in vielen Bundesländern für Kaltwintergärten, die höchstens 30 bis 40 m² groß sind oder nicht für einen längeren Aufenthalt gedacht sind. Ob der Wintergarten eine Baugenehmigung erfordert, richtet sich in Ballungsräumen auch nach dem Bebauungsplan der Gemeinde.
Tipp: Bevor Hausbesitzer einen Wintergarten kaufen, empfiehlt es sich beim Bauamt nachzufragen, ob sie eine Baugenehmigung benötigen. Findet die Behörde heraus, dass die Genehmigung fehlt, kann sie ein Bußgeld oder den Rückbau anordnen. |
Genehmigungsfeier Bau – gibt es das?
Der Anbau eines Warmwintergartens ist in allen Bundesländern genehmigungspflichtig. Hier gibt es keine Ausnahmen. Anders sieht das bei Kaltwintergärten mit geringer Fläche oder baulichen Konstruktionen aus, die sich nicht zum Wohnen eignen:
Bundesland | Genehmigungspflicht für Kaltwintergärten |
Baden-Württemberg | Sofern der Wintergarten nicht als Wohn- und Aufenthaltsraum dient, sondern vornehmlich zum Überwintern von Pflanzen, benötigen Besitzer keine Baugenehmigung. |
Bayern | Der Wintergarten ist baugenehmigungspflichtig. |
Berlin | Kaltwintergärten mit maximal 10 m² bedürfen vielerorts keiner Genehmigung. |
Brandenburg | Ist der Kaltwintergarten maximal 20 m² groß, ist er genehmigungsfrei. |
Bremen | Wintergärten mit höchstens 30 m² Fläche bedürfen keiner Genehmigung. |
Hamburg | Ob ein Kaltwintergarten unter die Genehmigungspflicht fällt, entscheidet der Bebauungsplan der betreffenden Gemeinde. |
Hessen | Mit maximal 30 m² Fläche lässt dieses Bundesland deutlich mehr Spielraum für einen genehmigungsfreien Anbau. |
Mecklenburg-Vorpommern | In diesem Bundesland brauchen Bauherren eine Genehmigung für den Wintergarten. |
Niedersachsen | Kaltwintergärten die 40 m² nicht überschreiten, sind genehmigungsfrei. |
Nordrhein-Westfalen | Für Anbauten im Garten, die 30 m² nicht übersteigen, ist kein Bauantrag notwendig. |
Rheinland-Pfalz | Unbeheizte Wintergärten mit einem Raumvolumen von mehr als 50 m³ genehmigt das Bauamt. |
Saarland | Der Anbau ist genehmigungspflichtig. |
Sachsen | Die jeweilige Gemeinde entscheidet darüber, ob ein Kaltwintergarten, der nicht als Aufenthaltsraum dient, genehmigungsfrei ist. |
Sachsen-Anhalt | Der Anbau ist genehmigungspflichtig. |
Schleswig-Holstein | Der Anbau ist genehmigungspflichtig. |
Thüringen | Genehmigungsfrei sind Wintergärten mit bis zu 20 m² und einem Raumvolumen von höchstens 75 m³. |
In den meisten Bundesländern entscheidet nicht nur die Größe des Kaltwintergartens darüber, ob eine Genehmigungsfreistellung möglich ist. So muss der Anbau in Brandenburg beispielsweise fest mit der Hauswand verankert sein. In Thüringen und Bremen kommt es eher darauf an, dass der Wintergarten zum größten Teil aus Glas besteht.
Lage und Bauvorschriften
Bevor Hausbesitzer den Anbau in Angriff nehmen, sollten sie sich Einblick in den örtlichen Bebauungsplan der Kommune verschaffen. Die meisten Bauämter bieten einen kostenfreien Zugang zu den Informationen. Generell müssen Bauherren einen Mindestabstand von 2,5 bis 3 Metern zum Nachbargrundstück einhalten.
Planen Besitzer von Reihen- oder Doppelhaushälften eine Grenzbebauung, brauchen sie die schriftliche Zustimmung des Nachbarn. Feuerresistente Fenster und feuerfeste Wände gewährleisten den Brandschutz.
Materialien für den Bau eines Wintergartens
Maßgeblich für die Stabilität des Anbaus ist das Fundament. Es muss das gesamte Gewicht der Konstruktion, der Einrichtung und einer dicken Schneedecke im Winter tragen können.
Ein Punkt- oder Streifenfundament mit Bewehrung sollte mindestens 80 bis 100 cm tief sein. Wer zu einer Bodenplatte mit Armierung tendiert, achtet darauf, dass diese etwa 30 bis 35 cm dick ist. Eine Abdichtungsschicht verhindert aufsteigende Feuchtigkeit. Ein korrekt ausgeführtes Gefälle leitet Niederschlags- und Tauwasser ab, um Frostschäden an der Bodenplatte zu vermeiden.
Um die Sicherheit des Wintergartens zu gewährleisten, muss das Tragwerk hohen Belastungen von Wind und Schnee standhalten. Üblich sind Konstruktionen aus Aluminium, Stahl oder Holz. Letzteres überzeugt durch seine wärmedämmenden Eigenschaften und natürliche Ausstrahlung. Alu hingegen ist leicht, witterungsbeständig und benötigt kaum Pflege.
Ein Warmwintergarten braucht es eine druckfeste Dämmung unter der Bodenplatte, um einen Wärmeverlust zu vermeiden. Hinzu kommen dreifach verglaste Isolierfenster und thermisch getrennte Profile. Spezielle Verbundsicherheitsgläser bersten auch unter widrigen Bedingungen nicht.
Wasserabweisende Dichtungen verhindern das Eindringen von Nässe. Infrarotheizungen oder eine Fußbodenheizung eignen sich zur Beheizung im Winter. Automatische Belüftungssysteme und Deckenventilatoren halten das Raumklima stabil. Sie verteilen die Wärme gleichmäßig im Raum. Im Sommer schützen außen- oder innenliegende Beschattungssysteme vor Hitze.
Bauweisen für Wintergärten
Zu unterscheiden sind zwei Bauweisen:
- Rahmenbauweise: Beim Hersteller werden vorgefertigte Rahmenmodule zusammengestellt, die sich vor Ort schnell montieren lassen. Variable Rahmengrößen ermöglichen die individuelle Anpassung. Großzügige Glasflächen bieten freie Sicht.
- Pfosten-Riegel-System: Diese Wintergärten basieren auf einer skelettförmigen Tragkonstruktion aus horizontalen Riegeln und vertikalen Pfosten mit Glaselementen. Diese Konstruktionsweise ist sicherer, da die Träger Spannungen im Glas ausgleichen können. Allerdings bleibt die freie Sicht auf der Strecke. Zudem dauert der Aufbau deutlich länger, da es sich nicht um vorgefertigte Module handelt.
Wintergarten – Dokumente für den Bauantrag
Diese Unterlagen benötigen Bauherren zur Vorlage beim örtlichen Bauamt:
- ausgefülltes Antragsformular
- exakte Bezeichnung des Wintergartens inklusive detaillierter schriftlicher Baubeschreibung vom Hersteller und Grundriss (Maßstab 1:1000)
- Lageplan vom Katasteramt (Maßstab 1:500)
- Bauberechnung inklusive Statik
- technische Angaben zu Entwässerung, Schallschutz, Brandschutz, Heizung und Lüftung
- Nachweis über den Wärmeschutz
Fazit: Rat vom Fachmann einholen
Ob eine Baugenehmigung für den Wintergarten erforderlich ist, regelt das örtliche Bauamt. Bei Wohnwintergärten brauchen Bauherren immer eine Genehmigung. In einigen Bundesländern gibt es Ausnahmen für Kaltwintergärten mit geringer Fläche. In jedem Fall empfiehlt es sich, eine erfahrene Fachfirma zurate zu ziehen, um Fallstricke zu vermeiden.